Am 29. Juli 2026 hat das Statistische Bundesamt die endgültigen Zahlen für 2025 veröffentlicht. Der Öffentliche Gesamthaushalt, also Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung samt aller Extrahaushalte, war zum Jahresende mit 2.662,2 Milliarden Euro verschuldet.
Pro Kopf sind das 31.887 Euro. Für jeden Menschen in Deutschland, vom Neugeborenen bis zum Rentner. Das waren 1.821 Euro oder 6,1 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Gerechnet hat das Amt mit der Bevölkerungszahl zur Jahresmitte, auf Grundlage des Zensus 2022.
Insgesamt stiegen die öffentlichen Schulden 2025 um 6,0 Prozent, das sind 151,4 Milliarden Euro in einem einzigen Jahr. Umgerechnet auf die Kalendertage sind das rund 415 Millionen Euro neue Schulden an jedem einzelnen Tag, Wochenenden und Feiertage eingeschlossen.
Eine Familie mit zwei Kindern trägt rechnerisch 127.548 Euro Staatsschulden. Niemand hat sie gefragt. Niemand schickt ihr eine Rechnung. Wie ein Staat den direkten Zugriff auf Privatvermögen organisieren kann und warum die rechtliche Grundlage dafür schon heute bereitsteht, haben wir in unserer Analyse zu staatlichen Zugriffen auf Privatvermögen beschrieben.
Wer die Schulden macht
Die Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, wo das Geld aufgenommen wird.
Der Bund war Ende 2025 mit 1.840,4 Milliarden Euro verschuldet. Das sind 107,7 Milliarden Euro oder 6,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Pro Kopf: 22.043 Euro, nach 20.748 Euro im Vorjahr. Der Bund trägt damit rund 69 Prozent der gesamten öffentlichen Schulden.
Die Länder kamen auf 624,9 Milliarden Euro, ein Plus von 2,9 Prozent. Pro Kopf 7.484 Euro. Die Spannweite ist enorm: Bayern liegt bei 1.448 Euro je Einwohner, Bremen bei 37.418 Euro. Das ist mehr als das Fünfundzwanzigfache.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände legten am stärksten zu. Ihre Schulden stiegen um 15,4 Prozent auf 197,0 Milliarden Euro. Es war das sechste Jahr in Folge mit steigender kommunaler Verschuldung. In Baden-Württemberg wuchsen die kommunalen Schulden pro Kopf um 28,6 Prozent, in Niedersachsen um 20,9 Prozent. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts verzeichneten die Kommunen 2025 zudem ein neues Rekorddefizit.
Das ist wichtig, weil Kommunen andere Einnahmequellen haben als der Bund. Nach Artikel 106 Absatz 6 des Grundgesetzes steht den Gemeinden das Aufkommen der Grundsteuer zu, und sie haben das Recht, deren Hebesätze selbst festzusetzen. Nach § 25 des Grundsteuergesetzes bestimmt die Gemeinde, mit welchem Hundertsatz die Grundsteuer erhoben wird.
Eine Gemeinde mit wachsenden Schulden hat einen Regler, an dem sie selbst drehen kann. Er heißt Hebesatz, und er trifft jeden Immobilieneigentümer direkt, jedes Jahr, ohne dass ein Bundesgesetz geändert werden muss.
Die Länder im Vergleich
Auch zwischen den Ländern gehen die Kurven auseinander. Den stärksten Anstieg der Pro-Kopf-Verschuldung meldet das Statistische Bundesamt für Sachsen, plus 17,1 Prozent auf 1.736 Euro, allerdings von einem sehr niedrigen Niveau aus. In Baden-Württemberg stiegen die Landesschulden pro Kopf um 11,0 Prozent auf 4.295 Euro, in Bremen um 9,9 Prozent auf 37.418 Euro.
Nur drei Länder bauten Schulden pro Kopf ab: Rheinland-Pfalz, Berlin und Nordrhein-Westfalen. In Berlin liegt das vor allem daran, dass eine landeseigene Energie- und Netzholding seit 2025 nicht mehr zum Sektor Staat gezählt wird. Ihre Schulden sind nicht verschwunden. Sie stehen nur nicht mehr in dieser Statistik.
Und 2026 geht es weiter
Die Zahlen für 2025 sind schon überholt, bevor sie endgültig waren. Nach der Schnellmeldung des Statistischen Bundesamts vom 24. Juni 2026 lag die öffentliche Verschuldung Ende März 2026 bereits bei 2.726,5 Milliarden Euro. Plus 64,9 Milliarden Euro in einem Quartal, rund 720 Millionen Euro an jedem Tag.
Der Bund allein legte um 44,4 Milliarden Euro auf 1.884,9 Milliarden Euro zu, die Länder um 17,6 Milliarden auf 642,2 Milliarden, die Gemeinden um 3,0 Milliarden auf 199,3 Milliarden Euro. Das Statistische Bundesamt nennt die Treiber ausdrücklich: das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, dessen Schulden in drei Monaten um 10,9 Milliarden auf 35,2 Milliarden Euro stiegen, und das Sondervermögen Bundeswehr, das um 4,4 Milliarden auf 47,4 Milliarden Euro zulegte.
Das Tempo von 2025 ist also nicht gebremst.
Und eine Einschränkung macht das Statistische Bundesamt selbst: Im nachgewiesenen Schuldenstand ist nur der Nennbetrag der aufgenommenen Schulden enthalten, ohne anfallende Zinszahlungen. Die Zinsen, die jedes Jahr auf diese Summe fällig werden, kommen obendrauf. Sie müssen aus laufenden Einnahmen bezahlt oder mit neuen Schulden finanziert werden.
Warum die Schuldenbremse das nicht verhindert
Die Schuldenbremse steht noch im Grundgesetz. Sie hat aber große Ausnahmen.
Artikel 115 des Grundgesetzes begrenzt die Kreditaufnahme des Bundes grundsätzlich auf 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung. Von den anzurechnenden Krediten wird aber der Betrag abgezogen, um den die Ausgaben für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, IT-Sicherheit und die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten 1 Prozent der Wirtschaftsleistung übersteigen. Nach oben gibt es für diesen Teil keine Grenze.
Dazu kommt Artikel 143h. Er erlaubt dem Bund ein Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität mit bis zu 500 Milliarden Euro, mit eigener Kreditermächtigung, auf die die Regeln der Schuldenbremse ausdrücklich nicht anzuwenden sind.
Die Schuldenbremse existiert also noch. Aber die großen Posten laufen an ihr vorbei.
Wie groß diese Posten sind, zeigt die Planung des Finanzministeriums. Aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sind für 2026 Ausgaben von 58,1 Milliarden Euro vorgesehen, für 2027 von 54,9 Milliarden, für 2028 von 56,7 Milliarden, für 2029 von 57,9 Milliarden und für 2030 von 52,2 Milliarden Euro. Das Sondervermögen hat dafür seine eigene Kreditermächtigung. Wie schnell sie genutzt wird, zeigt schon das erste Quartal 2026.
Der Haushalt 2027
Am 6. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 und den Finanzplan bis 2030 beschlossen. Das Finanzministerium meldet, eine Haushaltslücke von 34 Milliarden Euro für 2027 sei vollständig geschlossen. Für 2028 sei der Handlungsbedarf von rund 64 auf rund 22 Milliarden Euro reduziert worden. Dafür haben die Ministerien Einsparvorgaben von einem Prozent umgesetzt, disponible Finanzhilfen werden anteilig gekürzt, und die Bundesregierung kündigt umfassende Strukturreformen der Sozialversicherungssysteme an.
Die Verteidigungsausgaben im Einzelplan des Verteidigungsministeriums steigen 2027 auf 109,7 Milliarden Euro, dazu kommen Mittel aus dem Sondervermögen Bundeswehr. Die Nato-Quote soll bis 2029 auf 3,5 Prozent der Wirtschaftsleistung steigen. Die Ukraine-Hilfe bleibt 2027 bei 11,6 Milliarden Euro. Der Finanzminister hat die Richtung bei der Vorstellung selbst benannt: „Mit der schwarzen Null können wir Deutschland nicht gegen Putin verteidigen.“ Aus dem Sondervermögen für Infrastruktur plant der Bund für 2027 Ausgaben von 54,9 Milliarden Euro.
Und dann die Einnahmeseite. Das Ministerium kündigt an, Regelungen zur Besteuerung von Kryptowerten auf den Weg zu bringen. Alkohol- und Tabaksteuer werden erhöht. Und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Finanzkriminalität soll dafür sorgen, dass dem Staat weniger Einnahmen entgehen.
Das ist das Muster. Wenn die Ausgaben strukturell steigen, sucht der Staat neue Einnahmen dort, wo Vermögen liegt.
Was das Grundgesetz für diesen Fall vorsieht
Das Grundgesetz kennt ein Instrument für außergewöhnliche Lasten. Artikel 106 Absatz 1 weist dem Bund ausdrücklich zu: „die einmaligen Vermögensabgaben und die zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben“.
Die Vorschrift steht in der geltenden Finanzverfassung, direkt neben Zöllen und Verbrauchsteuern. Zwei Absätze weiter steht auch die Vermögensteuer, als Einnahme der Länder. Die Verfassung hat für beide Formen des Zugriffs auf Vermögen einen Platz reserviert, für den einmaligen und für den laufenden. Und es ist nicht das einzige Werkzeug, das gepflegt wird. Das Lastenausgleichsgesetz gilt bis heute. Zuletzt wurde es durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Juni 2026 geändert, verkündet am 2. Juli 2026. Was die Änderungen der Jahre 2024 bis 2026 bedeuten, haben wir in unserem Beitrag zum Lastenausgleichsgesetz aufgearbeitet.
Eine Vermögensabgabe ist nicht angekündigt. Drei Dinge kommen aber zusammen: eine Schuldenlast, die jedes Jahr schneller wächst, eine Verfassung, die eine einmalige Abgabe ausdrücklich vorsieht, und eine Datenlage über Vermögen, die immer vollständiger wird. Jede der drei Bedingungen ist heute erfüllter als vor fünf Jahren.
Warum Immobilien zuerst im Blick stehen
Wenn ein Staat auf Vermögen zugreift, braucht er zwei Dinge: einen Namen und einen Wert. Bei Konten und Depots wechseln Werte täglich, und Kapital ist beweglich. Bei Immobilien ist beides fest. Das Grundstück steht im Grundbuch, sein Wert wird für die Grundsteuer ohnehin ermittelt, und es kann nicht über die Grenze gebracht werden.
Die Datenlage dafür wird gerade vervollständigt. Nach dem Gesetz vom 22. Juni 2026 zeigen Notare Grundstückskäufe ab dem 1. Oktober 2026 elektronisch beim Finanzamt an, und die Gutachterausschüsse übermitteln ihre Bodenrichtwerte elektronisch an die Finanzbehörden. Name, Objekt und Wert wandern in strukturierte Datensätze.
Wie eine Abgabe auf Immobilien technisch durchgesetzt würde, beschreiben wir unter dem Stichwort Zwangshypothek. Das Prinzip ist einfach: Was im Grundbuch steht, kann auch mit einer Last belegt werden.
Wenn du in Österreich oder der Schweiz lebst
Die deutschen Zahlen betreffen dich, wenn dein Vermögen in Deutschland liegt. Wer in Österreich oder der Schweiz wohnt und in Deutschland Immobilien hält, ist mit diesen Grundstücken Teil der deutschen Rechnung. Eine Abgabe auf Grundbesitz knüpft an das Grundstück an, nicht an den Wohnsitz des Eigentümers.
Für österreichische Leser kommt hinzu, dass ihr Land ebenfalls Teil des Euroraums ist. Die Verschuldung der großen Euro-Staaten und die Geldpolitik, die sie finanzierbar hält, betreffen das Geldvermögen in Österreich genauso wie in Deutschland. Die Schweiz hat mit dem Franken eine eigene Währung, und die deutschen Zahlen betreffen Schweizer Leser vor allem über Vermögen, das sie in Deutschland halten.
Was das für deine Vermögensplanung heißt
Staatsschulden sind kein Ereignis. Sie sind ein Zustand, der sich jedes Jahr verschärft. Für deine Planung heißt das nicht Panik und nicht, alles zu verkaufen. Es heißt, die eigene Lage so zu ordnen, dass kein einzelner Zugriff das ganze Vermögen trifft. Der erste Schritt dahin sind drei Fragen, die du ehrlich beantworten solltest, bevor andere sie für dich beantworten.
Wie viel deines Vermögens liegt in Deutschland, auf deinen Namen, im Grundbuch? Das ist der Teil, auf den ein Zugriff am einfachsten wäre. Er ist sichtbar, bewertet und unbeweglich, und er lässt sich nicht kurzfristig verlagern, wenn eine Abgabe erst einmal auf dem Tisch liegt.
Wie viel liegt in Euro? Eine wachsende Schuldenlast kann über Abgaben getragen werden, über höhere Steuern, oder über die Kaufkraft der Währung. Welcher Weg gewählt wird, entscheidet nicht der Sparer. Wer ausschließlich in einer Währung und einem Rechtsraum investiert ist, trägt alle drei Risiken gleichzeitig.
Was davon liegt außerhalb der EU? Konten in anderen Rechtsräumen und Währungen sind dafür ein Baustein. Welche Standorte in Frage kommen, zeigt unsere Übersicht zu Nicht-EU-Bankkonten.
Für deutsche Immobilien gibt es zwei gleichwertige Wege, die Angriffsfläche zu verringern: eine Wyoming LLC oder eine Stiftungs-Limited in London. Dein Notar nimmt Eintragungen in den Abteilungen I, II und III des Grundbuchs zugunsten der Gesellschaft vor. Ein Eigentümerwechsel findet nicht statt. Du bleibst Eigentümer, die steuerliche Situation bleibt unverändert, und alle Maßnahmen sind reversibel. Die Eintragungen belasten die Immobilie wirtschaftlich, sodass für einen Zwangszugriff nichts Werthaltiges übrig bleibt. Den Vergleich beider Wege zeigt unsere Seite zum Immobilienschutz.
Der Zeitpunkt entscheidet. Eine Struktur, die aufgesetzt wird, bevor eine Abgabe angekündigt ist, ist Planung. Eine Struktur, die danach kommt, ist ein Wettlauf gegen den Stichtag.