Am 15. April 2026 hat die Generaldirektion Steuern und Zollunion der EU-Kommission eine Studie veröffentlicht. Titel: „Wealth Taxation, Including Net Wealth, Capital and Exit Taxes“. Zwei Bände, dazu eine Zusammenfassung.
Es geht um fünf Arten von Steuern. Vermögensteuern. Steuern auf nicht realisierte Wertzuwächse. Steuern auf realisierte Veräußerungsgewinne. Erbschaft- und Schenkungsteuern. Und Wegzugsteuern.
Also um alles, was der Staat auf Vermögen statt auf Einkommen erheben kann.
Eine Studie ist kein Gesetz. Aber sie ist die Grundlage, auf der Gesetze gedacht werden. Wie solche Abgaben in Deutschland schon einmal erhoben wurden, haben wir unter Vermögensabgaben beschrieben. Brüssel hat jetzt aufgeschrieben, unter welchen Bedingungen solche Steuern heute funktionieren würden.
Wer die Studie bestellt hat und wer sie geschrieben hat
Die Kommission hat die Studie 2024 in Auftrag gegeben. Laut Mitteilung vor dem Hintergrund internationaler Debatten in der OECD, der G20 und den Vereinten Nationen, um eine informierte Debatte zu unterstützen.
Geschrieben hat sie ein Konsortium: das polnische Forschungsinstitut CASE als Projektleiter, das österreichische WIFO als Konsortialführer, dazu PwC, das ifo-Institut in München, das Institut d'Economia de Barcelona und das finnische VATT. Das Manuskript wurde im März 2026 abgeschlossen.
Im Impressum der Zusammenfassung steht der übliche Satz: Die Studie gibt die Ansichten der Autoren wieder, nicht notwendigerweise die der Kommission.
Die Kommission hat aber entschieden, was untersucht wird. Sie hat die Studie finanziert, veröffentlicht und in ihrer eigenen Mitteilung zusammengefasst. Und diese Zusammenfassung sagt, was Brüssel daran wichtig findet.
Was die Kommission selbst hervorhebt
Die Mitteilung der Kommission ist kurz. Zwei Sätze darin solltest du kennen.
Der erste: Die untersuchten Vermögensteuern seien in der Praxis keine große Einnahmequelle gewesen. Die Studie nenne als Erklärung Steuerlücken, verursacht durch Befreiungen, Vergünstigungen oder mangelnde Steuerehrlichkeit.
Der zweite: Die Studie unterstreiche, im Einklang mit früheren Analysen der Kommission, die Bedeutung eines wirksamen Informationsaustauschs über wirtschaftlich Berechtigte, über Immobilien und über die Registrierung von Vermögenswerten. Dazu die Bedeutung von Meldungen durch Dritte und der Digitalisierung der Steuerverwaltungen.
Lies beide Sätze zusammen. Das Problem der Vermögensteuer ist laut dieser Lesart nicht die Steuer. Es ist, dass der Staat nicht genug über dein Vermögen weiß. Die Lösung ist entsprechend: mehr Register, mehr Meldungen, mehr Austausch.
Was in der Studie steht
Die Zusammenfassung ist 17 Seiten lang. Die wichtigsten Aussagen, zusammengefasst und an den entscheidenden Stellen im englischen Original zitiert:
Zu Vermögensteuern. Sie funktionierten am besten, wenn sie nur die sehr Vermögenden treffen, hohe Freibeträge haben und breite Bemessungsgrundlagen mit durchsetzbaren Bewertungsregeln nutzen. Umfassende Vermögensregister, Meldungen durch Dritte, Digitalisierung und strenge Durchsetzung seien „essential complements“, also unverzichtbare Ergänzungen.
Zur Abwanderung. Reaktionen der internationalen Mobilität würden „often overstated“, also oft überschätzt.
Zu Erbschaftsteuern. Die Befunde stärkten die Argumente für Erbschaft- und Schenkungsteuern. Die Autoren empfehlen, Vermeidungswege zu schließen, und nennen dabei ausdrücklich umfangreiche Begünstigungen für Betriebsvermögen.
Zu Wegzugsteuern. Sie könnten, sorgfältig gestaltet und koordiniert, als wichtige „tail provisions“ dienen, also als Auffangregeln, um Steuereinnahmen bei grenzüberschreitender Mobilität zu sichern.
Zur Gesamtrichtung. Es gebe gute Gründe, den Beitrag vermögensbezogener Steuern zur Finanzierung der europäischen Wohlfahrtsstaaten zu überprüfen und, wo angebracht, zu stärken.
Zur öffentlichen Meinung. Informationen darüber, wie wenige Haushalte solche Steuern betreffen, könnten die öffentliche Unterstützung für progressivere Vermögensbesteuerung erhöhen.
Die Studie legt nach eigener Aussage keinen Reformplan vor. Sie beschreibt die Bedingungen, unter denen Vermögensteuern wirksamer und gerechter werden können. Gelesen mit den Augen eines Gesetzgebers ist das eine Bauanleitung.
Die Steuer auf Gewinne, die du nie realisiert hast
Eine der fünf Steuerarten verdient einen eigenen Blick. Die Studie nennt sie „recurrent taxes on unrealised capital gains“. Gemeint ist eine Steuer auf Wertzuwächse, die nur auf dem Papier stehen. Dein Depot steigt, dein Unternehmensanteil wird höher bewertet, und du zahlst, ohne verkauft zu haben.
Die Studie hält fest, dass kein EU-Mitgliedstaat eine solche Steuer auf breiter Basis erhebt. Sie nennt die Probleme selbst: Man müsste regelmäßig auch nicht börsennotierte Unternehmen und Immobilien bewerten. Und es entstünden Steuerschulden auf Gewinne, die später wieder verschwinden können.
Das Ergebnis der Autoren ist trotzdem kein Nein. Solche Steuern könnten in engen, klar abgegrenzten Zusammenhängen wirksam sein. Ob sie machbar sind, hänge von der Verwaltungskapazität ab.
Für Unternehmer ist das der kritischste Punkt der ganzen Studie. Eine Steuer auf Buchgewinne zwingt dich zum Verkauf, um zahlen zu können. Und wer sie erhebt, braucht eine jährliche Bewertung von allem, was du besitzt.
Die Erbschaftsteuer im Visier
Zur Erbschaftsteuer ist die Studie am deutlichsten. 17 EU-Mitgliedstaaten erheben laut Zusammenfassung Erbschaft- oder Nachlasssteuern. Deren Bemessungsgrundlage sei oft schmal, weil große Teile vererbter Vermögen, gerade an der Spitze, durch Befreiungen und Begünstigungen kaum oder gar nicht besteuert würden. Die Autoren nennen ausdrücklich Begünstigungen für Betriebsvermögen und für selbst genutztes Wohneigentum.
Die Zusammenfassung erwartet zudem, dass das Aufkommen mit dem „great wealth transfer“, der Vererbung von den älteren an die jüngeren Generationen, weiter wachsen wird.
Für Deutschland kommt das zu einem Zeitpunkt, an dem das Bundesverfassungsgericht die Verschonung von Betriebsvermögen ohnehin für 2026 auf seine Entscheidungsliste gesetzt hat. Die Studie aus Brüssel und das Verfahren in Karlsruhe haben nichts miteinander zu tun. Sie zielen aber auf dieselbe Stelle.
Deutschland, Österreich, Schweiz als Fallstudien
Der zweite Band untersucht sieben Länder im Detail: Österreich, Frankreich, Deutschland, Spanien, Norwegen, die Schweiz und Kolumbien.
Deutschland
Die deutsche Vermögensteuer wird laut Länderstudie seit 1997 nicht mehr erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hatte sie 1995 für verfassungswidrig erklärt, vor allem weil Immobilien nach veralteten Einheitswerten, anderes Vermögen aber zum Marktwert bewertet wurde. Die Bundesregierung entschied sich gegen die geforderte Reform. Die Studie nennt als Gründe den Verwaltungsaufwand und die Sorge vor Kapitalflucht und Abwanderung.
Die Steuer ruht, das Gesetz steht noch. Das Vermögensteuergesetz findet sich bis heute in der Gesetzessammlung des Bundes. Erhoben wird die Steuer seit 1997 nicht mehr.
Österreich
Österreich hat seine Vermögensteuer laut Länderstudie 1994 abgeschafft. Die Studie schildert den Zusammenhang: Zinserträge wurden zuvor über anonyme Spar- und Wertpapierkonten weitgehend der Steuer entzogen. Die Reform setzte auf Abgeltungsteuern an der Quelle. 2008 fiel auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Schweiz
Die Schweiz dient in der Studie als Beispiel. Sie zeige, wie berechenbare Bewertung, starke Verwaltung und „comprehensive registers“, also umfassende Register, eine Vermögensteuer politisch tragfähig halten. Die Kantone erheben sie bis heute.
Für Schweizer heißt das: Das Land, das in einer Brüsseler Studie als gelungenes Beispiel dient, ist dein eigenes. Für Deutsche und Österreicher heißt es: Das Modell, das die Studie lobt, ist eines, das in ihren eigenen Ländern ausgesetzt oder abgeschafft wurde. Und die Bedingung, die die Studie dafür nennt, sind umfassende Register.
Die Wegzugsteuer: die Tür nach draußen
Wer über Vermögensschutz nachdenkt, denkt irgendwann über einen Wegzug nach. Genau diese Tür hat die Studie im Blick.
Deutschland hat eine Wegzugsteuer bereits. Nach dem Außensteuergesetz gilt der Wegzug für Anteile an Kapitalgesellschaften ab einem Prozent Beteiligung wie ein Verkauf zum gemeinen Wert. Betroffen ist, wer in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war. Die Steuer kann auf Antrag in sieben Jahresraten gezahlt werden. Wer innerhalb von sieben Jahren zurückkehrt, kann unter Bedingungen den Wegfall erreichen.
Das heißt: Du kannst gehen. Aber dein Firmenanteil wird an der Grenze bewertet und besteuert, als hättest du ihn verkauft. Ohne dass du einen Euro Kaufpreis bekommen hast.
Die Studie nennt Wegzugsteuern „tail provisions“. Auffangregeln. Sie sollen verhindern, dass Vermögen einfach mitgenommen wird, wenn anderswo die Steuern steigen. Und sie hält fest, dass solche Steuern auch dann Einnahmen sichern können, wenn nur wenige Steuerpflichtige betroffen sind.
Für dich heißt das: Ein Wegzug ist umso teurer, je später du ihn planst. In der Logik der Studie gehört zu einer stärkeren Besteuerung von Vermögen eine Wegzugsteuer als Flanke. Und je breiter eine Wegzugsteuer wird, desto mehr kostet es, zu gehen.
Wenn ein Wegzug tatsächlich ansteht, gehören Strukturen wie Trust oder Family Investment Company in diese Planung, und zwar vor dem Umzug, nicht danach.
Warum 1952 hier hingehört
Das deutsche Beispiel für eine Vermögensabgabe ist der Lastenausgleich.
Das Gesetz über den Lastenausgleich vom 14. August 1952 erhob eine Vermögensabgabe von 50 Prozent auf das Vermögen am Stichtag 21. Juni 1948. Gezahlt wurde sie in 120 Vierteljahresraten über 30 Jahre, die letzte Rate war 1979 fällig. So beschreibt es die Edition der Bayerischen Staatsbibliothek, die den Gesetzestext dokumentiert. Laut Bundesarchiv finanzierten die Ausgleichsabgaben rund ein Drittel der gesamten Leistungen.
Die Abgabe knüpfte an einem Stichtag an, der schon Jahre zurücklag, als das Gesetz beschlossen wurde. Und sie setzte voraus, dass der Staat wusste, was am Stichtag wem gehörte.
Genau hier schließt sich der Kreis zur Studie. Eine Vermögensabgabe braucht zwei Dinge: einen Beschluss und eine Liste. Der Beschluss ist Politik. Die Liste sind die Register, deren Ausbau Brüssel gerade als Bedingung für wirksame Vermögensteuern beschreibt.
Was das für dein Vermögen heißt
Die Studie beschließt nichts. Sie ändert kein Gesetz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Steuern auf Vermögen sind Sache der Mitgliedstaaten.
Aber sie zeigt dir die Richtung des Denkens in Brüssel. Mehr Transparenz über Eigentum. Mehr Register. Mehr automatischer Austausch. Wegzugsteuern als Auffangnetz. Erbschaftsteuern mit weniger Ausnahmen.
Das Muster ist nicht neu. Zuerst kommt die Analyse. Dann kommen die Register. Dann kommt der Austausch zwischen den Behörden. Die Steuer selbst ist am Ende nur noch ein Satz im Gesetz. Wer erst reagiert, wenn dieser Satz beschlossen ist, findet sein Vermögen bereits vollständig erfasst.
Und die Erfahrung von 1952 zeigt noch etwas: Eine Abgabe kann an einen Stichtag anknüpfen, der vor ihrem Beschluss liegt. Was an diesem Tag in deinem Namen stand, zählte. Was du danach umgeschichtet hast, änderte daran nichts.
Drei Konsequenzen ergeben sich daraus.
Erstens: Was im Grundbuch steht, ist erfassbar
Immobilien sind das Vermögen, das jeder Staat am leichtesten findet. Deshalb setzen wir für Eigentümer, die in Deutschland bleiben, auf gezielte Eintragungen im Grundbuch zugunsten einer Struktur außerhalb der EU, beschrieben unter Immobilienschutz. Zwei Strukturen stehen gleichrangig zur Wahl: die Stiftungs-Limited in London und die Wyoming LLC in den USA. Ein Eigentümerwechsel findet nicht statt. Du bleibst Eigentümer, die steuerliche Situation bleibt unverändert, alle Maßnahmen sind reversibel.
Die Logik dahinter beschreiben wir unter Lastenausgleich-Lösung: Laut Grundbuch hat dann eine andere juristische Person ein Recht an der Immobilie. Genau dort, wo eine Abgabe ansetzen würde.
Zweitens: Ein Wegzug will früh geplant sein
Wegzugsteuern knüpfen an Beteiligungen und an die Dauer deiner Steuerpflicht an. Je länger du wartest, desto mehr Wertzuwachs sammelt sich an, der an der Grenze besteuert wird. Und je mehr Staaten dem Rat der Studie folgen, desto enger werden die Regeln. Die Ratenzahlung über sieben Jahre hilft bei der Liquidität, ändert aber nichts an der Höhe. Die Steuer bemisst sich am Wert im Moment des Wegzugs. Wer vorher plant, kann den Zeitpunkt wählen. Wer unter Druck geht, nicht.
Drittens: Nicht alles in einer Rechtsordnung
Vermögen, das in einem einzigen Land liegt, ist einem einzigen Gesetzgeber ausgeliefert. Und einem einzigen Registersystem. Warum eine Grenze auf der Landkarte dein Vermögen schützen kann, steht unter Warum außerhalb der EU.
Brüssel hat im April 2026 aufgeschrieben, unter welchen Bedingungen Vermögensteuern funktionieren. Die Bedingungen sind Register, Meldungen und Auffangregeln für alle, die gehen. Du musst nicht wissen, welches Land als Erstes handelt. Du musst nur wissen, dass das Werkzeug beschrieben ist.