Am Freitag, dem 28. November 2025, hat der Bundestag den Haushalt für das Jahr 2026 beschlossen. 322 Abgeordnete stimmten dafür, 252 dagegen. Damit steht fest, wie viel der Bund im kommenden Jahr ausgeben darf und wie viel er sich dafür leihen darf.
Die Zahlen sind groß. 524,5 Milliarden Euro Ausgaben. Eine Kreditermächtigung von bis zu 97,96 Milliarden Euro. Dazu kommen Sondervermögen mit eigenen Wirtschaftsplänen und eigenen Krediten.
Für dich ist das mehr als eine Zahl in der Zeitung. Schulden sind Ansprüche auf künftige Einnahmen. Irgendjemand zahlt sie. Wie der Staat nach dem Krieg schon einmal auf privates Vermögen zugegriffen hat, um große Lasten zu finanzieren, beschreibt unsere Seite zum Lastenausgleich. Zuerst zum Beschluss vom 28. November und zu dem, was er über die Lage der Staatsfinanzen verrät.
Was der Bundestag beschlossen hat
Grundlage der Abstimmung war die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vom 20. November 2025. Der Ausschuss hatte den Entwurf der Bundesregierung in mehreren Punkten geändert. Die wichtigsten:
- Die Gesamtausgaben steigen von 520,48 auf 524,54 Milliarden Euro.
- Die Kreditermächtigung steigt von 89,87 auf 97,96 Milliarden Euro.
- Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität wird für 2026 auf 58,07 Milliarden Euro festgesetzt.
- Der Klima- und Transformationsfonds wird auf 34,80 Milliarden Euro festgesetzt.
Eine weitere Änderung zeigt, wie eng es in den Sozialkassen geworden ist. Nach dem neuen Paragrafen 13 Absatz 7 gewährt der Bund dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung zur Sicherung der Liquidität ein zinsloses Darlehen von bis zu 3,2 Milliarden Euro. Zurückgezahlt werden soll es erst in den Jahren 2029 bis 2033. Eine Sozialkasse, die ihre Zahlungsfähigkeit mit einem Kredit des Bundes sichert, und ein Bund, der dafür selbst Kredite aufnimmt: Auch das ist Teil des Haushalts 2026.
Im Ausschuss stimmten CDU/CSU und SPD dafür, AfD, Grüne und Linke dagegen. Im Plenum wurde das Haushaltsgesetz nach vier Tagen Beratung in dritter Lesung angenommen, so verzeichnet es die Dokumentation des Bundestages. Der Bundesrat berät das Gesetz noch im zweiten Durchgang.
Mehr Schulden als im Vorjahr
Der Gesamtplan im Anhang der Beschlussempfehlung erlaubt den Vergleich mit 2025. Die Nettokreditaufnahme am Kreditmarkt steigt von 81,78 auf 97,96 Milliarden Euro. Das sind gut 16 Milliarden Euro mehr neue Schulden in einem Jahr.
Noch deutlicher ist die Bruttokreditaufnahme. Also alles, was der Bund an Krediten aufnimmt, auch um alte Schulden zu tilgen. Sie steigt laut Kreditfinanzierungsplan von 361,6 auf 426,7 Milliarden Euro. Das Haushaltsgesetz erlaubt zudem, im Fall eines unvorhergesehenen Bedarfs weitere bis zu 30 Milliarden Euro zur Tilgung fällig werdender Kredite aufzunehmen.
Die Kosten der bestehenden Schulden sind schon heute beträchtlich. Der Einzelplan 32, Bundesschuld, sieht für 2026 Ausgaben von 33,6 Milliarden Euro vor. Das ist mehr, als der Bund für Gesundheit mit 21,8 Milliarden oder für Verkehr mit 27,9 Milliarden Euro einplant.
Wohin das Geld fließt
Die Gesamtausgaben steigen gegenüber 2025 um rund 22 Milliarden Euro, von 502,5 auf 524,5 Milliarden. Laut Gesamtplan entfällt der größte Posten auf das Ministerium für Arbeit und Soziales mit 197,3 Milliarden Euro, sieben Milliarden mehr als im Vorjahr. Den größten Sprung macht die Verteidigung. Der Einzelplan des Verteidigungsministeriums wächst um 20,4 auf 82,7 Milliarden Euro.
Andere Posten sinken. Der Verkehrsetat fällt im Kernhaushalt um 10,4 Milliarden, der Etat für Wirtschaft und Energie um 3,1 Milliarden.
Rechne die beiden Zahlen gegeneinander. Die Ausgaben steigen um 22 Milliarden Euro, die Nettokreditaufnahme um gut 16 Milliarden. Der größte Teil des Zuwachses wird mit neuen Schulden bezahlt. Die laufenden Sozialausgaben und die Verteidigung sind keine einmaligen Posten. Sie kehren jedes Jahr wieder.
Wie die Schuldenbremse gerechnet wird
Wie passen 98 Milliarden Euro neue Kredite zur Schuldenbremse? Die Antwort steht in Artikel 115 des Grundgesetzes und im Gesamtplan.
Die Grundregel: Neue Kredite dürfen 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten. Für 2026 sind das nach dem Gesamtplan rund 15,2 Milliarden Euro. Mit der Konjunkturkomponente und den finanziellen Transaktionen ergibt sich eine zulässige Nettokreditaufnahme von 40,4 Milliarden Euro.
Seit der Grundgesetzänderung vom 22. März 2025 gilt aber eine Ausnahme. Verteidigungsausgaben, Ausgaben für Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, IT-Sicherheit und die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten werden abgezogen, soweit sie ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts übersteigen. 2026 summieren sich diese Ausgaben laut Gesamtplan auf 100,9 Milliarden Euro. Ein Prozent des BIP sind 43,3 Milliarden. Die Differenz von 57,6 Milliarden Euro zählt für die Schuldenbremse nicht.
So ergibt sich die Rechnung. 98 Milliarden Euro Nettokreditaufnahme, davon 57,6 Milliarden über die Ausnahme. Übrig bleiben die 40,4 Milliarden Euro, die für die Schuldenregel relevant sind. Genau die zulässige Grenze. Die Schuldenbremse gilt also formal weiter. Aber mehr als die Hälfte der Nettokreditaufnahme des Jahres 2026 läuft über die Ausnahme, die erst im März 2025 ins Grundgesetz kam.
Die Sondervermögen kommen obendrauf
Und das ist noch nicht alles. Neben dem Kernhaushalt gibt es Sondervermögen mit eigenen Wirtschaftsplänen. Das größte beruht auf Artikel 143h des Grundgesetzes. Der Bund kann danach ein Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten, mit eigener Kreditermächtigung. Und der Artikel sagt ausdrücklich: Auf diese Kreditermächtigung sind die Regeln der Schuldenbremse nicht anzuwenden. Investitionen daraus können über zwölf Jahre bewilligt werden. 100 Milliarden Euro stehen den Ländern zur Verfügung, weitere 100 Milliarden fließen in den Klima- und Transformationsfonds.
Für 2026 ist der Wirtschaftsplan dieses Sondervermögens auf 58,07 Milliarden Euro festgesetzt. Dazu kommen das Sondervermögen Bundeswehr mit 25,5 Milliarden Euro, der Klima- und Transformationsfonds mit 34,8 Milliarden und die Aufbauhilfe 2021 mit 2,5 Milliarden.
Die Nettokreditaufnahme des Kernhaushalts ist also nur ein Teil des Bildes. Die Verschuldung wächst an mehreren Stellen zugleich, und nicht jede davon zählt für die Schuldenbremse.
Was die Bundesbank drei Wochen vorher sagte
Am 6. November 2025 hatte die Bundesbank ihren Finanzstabilitätsbericht vorgestellt. Vorstandsmitglied Michael Theurer sagte in seinem Eingangsstatement, auch in Deutschland steige die Schuldenquote wegen des Fiskalpakets, was verkraftbar sein dürfte. Dann aber wörtlich:
„Allerdings garantieren die jüngst veränderten nationalen Fiskalregeln weder die langfristige Tragfähigkeit noch die Einhaltung der EU-Fiskalregeln, sodass mittelfristig eine Anpassung der Fiskalpolitik erforderlich sein könnte.“
Eine Anpassung der Fiskalpolitik heißt in einfachen Worten: weniger ausgeben oder mehr einnehmen. Die Notenbank sagt nicht, welcher Weg gewählt wird. Sie sagt, dass die neuen Regeln die Frage nicht erledigen.
Und sie liefert eine zweite Zahl, die dazu gehört. Die Bundesbank geht nach Theurers Worten davon aus, dass das Potenzialwachstum der deutschen Wirtschaft in den nächsten Jahren bei lediglich 0,4 Prozent liegen wird. Für dieses Jahr erwarten aktuelle Prognosen laut Theurer ein Wachstum von ungefähr 0,2 Prozent. Wer seine Schulden aus Wachstum bedienen will, braucht Wachstum. Bei 0,4 Prozent Potenzial trägt dieser Weg nicht weit.
Schulden sind Ansprüche auf Eigentum
Ein Staat besitzt wenig, was er verkaufen könnte, um seine Schulden zu begleichen. Er hat vor allem eines: den Zugriff auf die Einkommen und Vermögen seiner Bürger. Jede Anleihe, die der Bund ausgibt, ist deshalb am Ende ein Versprechen, das aus diesem Zugriff eingelöst wird.
Solange die Wirtschaft wächst und die Zinsen niedrig sind, fällt das kaum auf. Die Schuld wird mit neuen Krediten verlängert. Aber die Bruttokreditaufnahme von 426,7 Milliarden Euro zeigt, wie viel der Bund jedes Jahr am Markt refinanzieren muss. Wer so viel refinanzieren muss, ist auf das Vertrauen der Anleger angewiesen. Und wer auf dieses Vertrauen angewiesen ist, muss zeigen, dass er zahlen kann.
Wer am Ende zahlt
Staatsschulden werden auf drei Wegen bedient. Aus Wachstum, aus Steuern, aus Inflation. Und in der deutschen Geschichte gibt es einen vierten Weg, der in der Verfassung vorgesehen ist.
Artikel 106 des Grundgesetzes weist dem Bund das Aufkommen aus „einmaligen Vermögensabgaben“ zu. Dieselbe Ebene also, die jetzt die Kredite aufnimmt. Das Lastenausgleichsgesetz von 1952 füllte diese Kategorie aus. Es erhob eine einmalige Vermögensabgabe und eine Hypothekengewinnabgabe auf Schulden, für die Grundpfandrechte bestellt waren. Der Zweck damals war die Bewältigung der Kriegs- und Nachkriegslasten.
Die Forderung ist nicht vergessen. Am 4. November 2025 brachte die Fraktion Die Linke einen Antrag in den Bundestag ein. Er fordert Gesetzesinitiativen, unter anderem zu „einer einmaligen Vermögensabgabe (Lastenausgleich) für die reichsten 0,7 Prozent im Land für die Bewältigung der Folgen von Kriegen, Krisen und Pandemien“.
Wie realistisch ein neuer Lastenausgleich ist, fragt schon unser Beitrag aus dem Jahr 2023. Nebeneinandergelegt steht am 28. November 2025 fest:
- Der Bund nimmt 2026 bis zu 98 Milliarden Euro neue Kredite im Kernhaushalt auf, mehr als im Vorjahr.
- Sondervermögen mit eigenen Krediten außerhalb der Schuldenbremse kommen hinzu.
- Die Bundesbank hält eine Anpassung der Fiskalpolitik mittelfristig für möglich.
- Die Verfassung sieht einmalige Vermögensabgaben als Einnahme des Bundes vor.
- Eine Fraktion des Bundestages fordert genau das, unter dem Namen Lastenausgleich.
Zusammen ist das ein strukturelles Risiko, und es wächst mit jeder Milliarde, die der Staat heute aufnimmt und morgen bedienen muss.
Was das für Leser in Österreich und der Schweiz heißt
Der Bundeshaushalt ist eine deutsche Angelegenheit. Aber wer in Österreich oder der Schweiz lebt und in Deutschland Immobilien hält, hält sie im Zugriff des deutschen Gesetzgebers. Das deutsche Steuerrecht knüpft bei Grundbesitz schon heute am Ort an. Nach Paragraf 2 des Erbschaftsteuergesetzes ist auch steuerpflichtig, wer nicht in Deutschland lebt, soweit er Inlandsvermögen erwirbt. Zum Inlandsvermögen zählt nach Paragraf 121 des Bewertungsgesetzes ausdrücklich das inländische Grundvermögen. Das Grundstück bestimmt den Zugriff, nicht der Wohnsitz. Dasselbe Prinzip steht einem Gesetzgeber auch für jede künftige Abgabe zur Verfügung.
Für Leser in Österreich und der Schweiz mit Vermögen nur im eigenen Land gilt: Die Mechanik ist überall ähnlich. Wo ein Staat hohe Schulden bedienen muss, richtet sich der Blick auf das, was sichtbar und ortsfest ist.
Was das für dich bedeutet
Eine Vermögensabgabe trifft vor allem, was sichtbar und unbeweglich ist. Konten lassen sich verlagern. Depots lassen sich umschichten. Eine Immobilie in Deutschland bleibt in Deutschland, und ihr Eintrag im Grundbuch ist für jeden Gesetzgeber lesbar.
Deshalb haben wir für Immobilieneigentümer, die in Deutschland wohnen bleiben, eine Lösung entwickelt, die über das Grundbuch arbeitet. Wir gründen eine Gesellschaft im Nicht-EU-Ausland, entweder in UK oder in den USA. Du wählst zwischen der UK Stiftungs-Limited und der US LLC in Wyoming. Zu Gunsten dieser Gesellschaft nimmt dein Notar Eintragungen im Grundbuch vor. Kein Eigentümerwechsel, keine Grunderwerbsteuer, keine Schenkungsteuer. Die steuerliche Situation bleibt unverändert, und die Gestaltung ist jederzeit rückgängig zu machen.
Die UK-Variante erklärt unsere Seite zur Stiftungs-Limited. Die Wyoming LLC steht gleichrangig daneben, mit der größten geografischen Distanz zur EU. Welche passt, hängt von deiner Immobilie und deinem Profil ab.
Wer den großen Schritt erwägt, prüft den Wohnsitz im Ausland. Die beste Lösung ist aus unserer Sicht, die deutsche Immobilie zu verkaufen und ins Ausland zu ziehen. Aber das ist nicht für jeden eine Option. Erst mit einem tatsächlichen Umzug kommen Strukturen wie ein Trust oder eine Family Investment Company in Betracht.
Der Haushalt 2026 ist beschlossen. Die Kredite werden aufgenommen. Die Frage, wer sie am Ende bedient, ist offen. Wer darauf nicht warten will, ordnet sein Vermögen, solange er noch frei wählen kann.
Nachtrag (Stand: 23.09.2026)
Seit dem Beitrag ist das Gesetz verkündet. Das Haushaltsgesetz 2026 wurde am 22. Dezember 2025 ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet. Es gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2026. Die Zahlen sind die vom 28. November: Der Haushalt ist auf 524,54 Milliarden Euro festgestellt, die Kreditermächtigung liegt bei 97,96 Milliarden Euro, das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bei 58,07 Milliarden Euro. Die heutige Lage zum Lastenausgleich ist auf unserer Seite zum Lastenausgleich zusammengefasst.