Am 10. Januar 2025 hat die Europäische Kommission der Ukraine 3 Milliarden Euro überwiesen. Das allein wäre eine Meldung unter vielen. Bemerkenswert ist, woraus das Darlehen getilgt wird. Nicht aus dem ukrainischen Haushalt. Nicht aus dem EU-Haushalt. Sondern aus den Erträgen des eingefrorenen Vermögens eines anderen Staates.
Die Kommission beschreibt es selbst: Das Darlehen wird mit Erlösen aus immobilisierten russischen Staatsvermögen in der EU zurückgezahlt. Die Ukraine soll es nicht aus eigenen Mitteln tilgen.
Du musst kein Freund Russlands sein, um zu sehen, was hier passiert. Europa hat einen Weg gefunden, Vermögen wirtschaftlich zu nutzen, das ihm nicht gehört, ohne es formell zu enteignen. Wie Enteignung in Deutschland rechtlich funktioniert, in welchen Formen sie auftritt und wo die Grenzen liegen, haben wir unter Enteignung in Deutschland zusammengetragen.
Was am 10. Januar ausgezahlt wurde
Die 3 Milliarden Euro sind die erste Tranche eines Darlehens von bis zu 18,1 Milliarden Euro. Das ist der Anteil der EU an einer Initiative der G7, die der Ukraine insgesamt rund 45 Milliarden Euro zur Verfügung stellen soll. Die Kommission plant weitere Zahlungen von März bis November, jeweils eine Milliarde pro Monat, und 6,1 Milliarden im Dezember.
Die Rechtsgrundlage ist eine Verordnung vom 24. Oktober 2024. Sie schafft zwei Dinge. Erstens eine außerordentliche Makrofinanzhilfe, also das Darlehen. Zweitens einen Kooperationsmechanismus. In diesen Mechanismus fließen die außerordentlichen Einnahmen aus den immobilisierten russischen Zentralbankgeldern. Aus ihm werden Zins und Tilgung bedient, für das EU-Darlehen und für Darlehen anderer Partner.
Die Laufzeiten reichen laut Kommission bis zu 45 Jahre. Die Bedienung hängt also auf Jahrzehnte daran, dass das Vermögen dort bleibt, wo es ist.
Wie viel Vermögen blockiert ist
Seit Februar 2022 sind Vermögenswerte der russischen Zentralbank bei Finanzinstituten in den Mitgliedstaaten blockiert. Die Kommission beziffert sie auf rund 210 Milliarden Euro. Das ist nach ihren Angaben der größte Teil solcher Vermögen weltweit.
Blockiert heißt: Es darf nicht mehr darüber verfügt werden. Das Vermögen liegt bei Verwahrstellen, sogenannten Zentralverwahrern. Weil keine Transaktionen mehr erlaubt sind, sammelt sich dort Bargeld an. Dieses Bargeld bringt Erträge. Je nach Zinsniveau schätzt die Kommission diese außerordentlichen Einnahmen auf 2,5 bis 3 Milliarden Euro pro Jahr.
Der entscheidende Satz
Der Kern des Modells steht in einem einzigen Satz der Kommission. Wir geben ihn im Original wieder, weil es auf jedes Wort ankommt: Diese Einnahmen "do not constitute sovereign assets, and do not have to be made available to the Central Bank of Russia, even after the immobilisation ends."
Auf Deutsch: Die Erträge gelten nicht als Staatsvermögen. Sie müssen der russischen Zentralbank auch dann nicht zur Verfügung gestellt werden, wenn die Blockade endet.
Lies das langsam. Das Vermögen selbst bleibt formell Eigentum des Staates, dem es gehört. Aber was es abwirft, wird durch eine rechtliche Einordnung vom Eigentum getrennt. Die Substanz bleibt stehen. Die Früchte gehen an Dritte.
Das deutsche Zivilrecht kennt die umgekehrte Grundregel. Erzeugnisse einer Sache gehören auch nach der Trennung dem Eigentümer der Sache. Wer ein Haus besitzt, dem gehören die Mieten. Wer eine Anleihe besitzt, dem gehören die Zinsen. Hier wird genau diese Verbindung durchtrennt, per Verordnung.
Die Schritte, in denen das geschah
Das Modell ist nicht auf einmal entstanden. Es wurde in Stufen gebaut, jede für sich überschaubar.
Februar 2022: Die Vermögenswerte werden blockiert.
Februar 2024: Die EU legt fest, dass Zentralverwahrer mit russischen Zentralbankgeldern von mehr als einer Million Euro die daraus entstehenden Einnahmen gesondert führen. Seit dem 15. Februar 2024 dürfen sie die entsprechenden Nettogewinne nicht mehr ausschütten.
Mai 2024: Der Rat entscheidet, die Einnahmen der Ukraine zugutekommen zu lassen. Die Verordnung dazu ist bemerkenswert präzise. Die Zentralverwahrer müssen einen finanziellen Beitrag leisten, der 99,7 Prozent ihrer Nettogewinne aus diesen Einnahmen entspricht. Betroffen sind dabei private Unternehmen, die Verwahrstellen, nicht nur der russische Staat.
Auch die Begründung verdient einen zweiten Blick. Der Rat nennt die Abschöpfung keine Steuer, sondern einen finanziellen Beitrag. Gerechtfertigt sei er, weil die Nettogewinne zwangsläufig aus den restriktiven Maßnahmen entstünden. Die Verwahrer könnten deshalb nicht erwarten, hieraus einen ungerechtfertigten und unbeabsichtigten wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen.
Das ist eine bekannte Denkfigur. Ein Gewinn, der nicht aus eigener Leistung stammt, sondern aus einer staatlich geschaffenen Lage, gilt als ungerechtfertigt und wird fast vollständig abgeschöpft. Man muss sich nur fragen, welche Wertsteigerungen sich mit etwas politischem Willen ebenso beschreiben ließen. Grundstücke, die durch neue Bebauungspläne teurer werden. Anlagen, die von Zinsentscheidungen profitieren. Die Figur ist erprobt. Ihr Anwendungsbereich ist eine Frage der Definition.
Oktober 2024: Die Verordnung über den Kooperationsmechanismus und das Darlehen tritt in Kraft.
Januar 2025: Das erste Geld fließt.
Jeder Schritt hatte eine Begründung. Keiner war für sich eine Enteignung. Zusammen ergeben sie ein Verfahren, mit dem sich die wirtschaftliche Nutzung eines fremden Vermögens auf Jahrzehnte sichern lässt.
Warum das für Privatvermögen zählt
Getroffen ist das Vermögen eines Staates im Krieg. Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz sein Vermögen legal verdient hat, ist davon nicht unmittelbar betroffen.
Es geht um etwas anderes. Es geht um Präzedenz und Werkzeuge. Wer verstehen will, wie Staaten mit Vermögen umgehen, auf das sie Zugriff haben, schaut darauf, was sie tun, wenn sie wollen. Drei Lehren liegen offen.
Erstens: Zugriff folgt dem Ort. Die russischen Gelder waren erreichbar, weil sie bei Verwahrstellen in der EU lagen. Nicht die Staatsangehörigkeit des Eigentümers entschied, nicht der Rang des Eigentümers, sondern der Ort der Verwahrung. Das ist die älteste Regel des Vermögensschutzes, jetzt im großen Maßstab vorgeführt.
Zweitens: Eigentum lässt sich aufspalten. Man muss dir nichts wegnehmen, um dir die Erträge zu nehmen. Die Rechtsordnung kann Substanz und Nutzen auseinanderziehen, wenn sie einen Grund dafür formuliert.
Drittens: Die Instrumente für Privatpersonen existieren schon. Deutschland hat am 19. Dezember 2022 ein eigenes Sanktionsdurchsetzungsgesetz ausgefertigt. Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung kann Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, bei denen Tatsachen auf eine Verfügungsbeschränkung hindeuten, vorläufig sicherstellen, bis zu zwölf Monate lang. Sie kann Verfahren einleiten, um Eigentümer und wirtschaftlich Berechtigte zu ermitteln. Bleibt der Eigentümer unbekannt oder bestehen durch Tatsachen begründete Zweifel an seinem Eigentum, werden die Gelder und Ressourcen in ein Register aufgenommen.
Diese Befugnisse sind an Sanktionen geknüpft. Das ist ihr heutiger Anwendungsbereich. Aber die Mechanik ist gebaut: Ermitteln, sicherstellen, registrieren. Wo eine Mechanik einmal existiert, entscheidet die Definition ihres Anwendungsbereichs über ihre Reichweite. Und Definitionen ändern sich per Gesetz. Dasselbe Muster zeigt sich beim Great Reset.
Was das Grundgesetz dazu sagt
In Deutschland ist das Eigentum geschützt. Das Grundgesetz sagt aber auch, wie weit. Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Eine Enteignung ist zum Wohle der Allgemeinheit zulässig, durch Gesetz, gegen eine Entschädigung, die unter gerechter Abwägung der Interessen bestimmt wird.
Gerechte Abwägung heißt nicht automatisch voller Marktwert. Und eine Regel, die nur die Erträge umleitet und das Eigentum stehen lässt, ist nach ihrer eigenen Logik gar keine Enteignung. Das ist der Kern dessen, was im Januar 2025 in Brüssel vorgeführt wurde.
Für Leser in Österreich und der Schweiz gilt dasselbe Prinzip von der anderen Seite. Maßgeblich ist, wo dein Vermögen liegt und welche Rechtsordnung darauf zugreifen kann. Wer Immobilien oder Depots in Deutschland hält, unterliegt für dieses Vermögen deutschem Recht und damit auch dem Rahmen, den die EU setzt. Umgekehrt gilt das auch für jemanden aus der Schweiz: Ein Depot bei einer Verwahrstelle in der EU steht unter EU-Recht, gleichgültig, wo sein Inhaber wohnt. Die russischen Zentralbankgelder waren genau so erreichbar. Nicht der Wohnsitz des Eigentümers zählte, sondern der Sitz des Verwahrers.
Welche Rechtsordnung schützt, und welche nicht
Wenn der Ort über den Zugriff entscheidet, ist die Wahl des Orts die wichtigste Entscheidung im Vermögensschutz. Für deutsche Immobilien stellt sich die Frage besonders scharf, weil man sie nicht verlagern kann. Man kann aber verändern, wer ein Recht an ihnen hat.
Dafür stehen zwei gleichwertige Wege. Der US-Weg ist die Wyoming LLC. Der UK-Weg ist die Stiftungs-Limited in London. Bei beiden nimmt dein Notar zu Gunsten der Gesellschaft Eintragungen in den Abteilungen I, II und III des Grundbuchs vor. Ein Eigentümerwechsel findet nicht statt. Die steuerliche Situation bleibt unverändert, alle Maßnahmen sind reversibel. Die Gesellschaft wird in drei bis fünf Tagen gegründet, ohne Notartermin für die Gründung und ohne Anreise. Den Termin beim Notar gibt es nur für den Grundbucheintrag.
Für die Wyoming LLC kommt ein Punkt hinzu, der zum Thema dieser Woche passt. Der Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen Deutschland und den USA von 1954 legt in Artikel V fest: Vermögen von US-Staatsbürgern und US-Unternehmen darf in Deutschland nicht enteignet werden, außer für einen öffentlichen Zweck und nur gegen sofortige, volle und effektiv realisierbare Entschädigung. Eine Wyoming LLC gilt als Unternehmen der USA im Sinne dieses Vertrages. Wir sehen den Staatsvertrag als zusätzlichen Schutzfaktor, neben der geografischen Distanz. Ob er im konkreten Fall wirkt, hängt von der Ausgestaltung eines Gesetzes ab und muss rechtlich geprüft werden. Das ist keine Rechtsberatung.
Die Stiftungs-Limited setzt auf eine andere Stärke. Die Gesellschaft gehört aufgrund ihres Stiftungs-Charakters nicht dir, sie gehört sich selbst. Du kontrollierst sie als Geschäftsführer. Welche der beiden Strukturen zu dir passt, zeigt der Vergleich bei der Lösung für deine Immobilie.
Die Lehre aus Brüssel
Am 10. Januar 2025 ist Geld geflossen. Aber die eigentliche Nachricht ist das Verfahren. Europa hat gezeigt, dass es Vermögen, das in seinem Rechtsraum liegt, dauerhaft blockieren, die Erträge umwidmen und darauf Kredite für Jahrzehnte aufbauen kann. Alles in Stufen. Alles mit Begründung. Alles ohne das Wort Enteignung.
Für dein eigenes Vermögen lassen sich daraus vier Fragen ableiten. Sie sind nüchtern, und jede lässt sich beantworten.
- Wo liegt mein Vermögen physisch und rechtlich, bei welcher Bank, bei welchem Verwahrer, in welchem Grundbuch?
- Welche Rechtsordnung kann über jeden dieser Teile verfügen, und wie viele verschiedene sind es?
- Welche Erträge hängen an Vermögen, auf das ein einziger Staat Zugriff hat?
- Was davon ließe sich heute noch ändern, ohne Steuern auszulösen und ohne die Kontrolle abzugeben?
Wer sein Vermögen schützen will, muss nicht vorhersagen, wann ein Staat so etwas mit Privatvermögen tun würde. Er muss nur wissen, dass die Werkzeuge existieren, und dafür sorgen, dass sein Vermögen nicht allein an einem Ort und in einer Rechtsordnung hängt.
Nachtrag (Stand: 23.09.2026)
Seit dem Beitrag hat die EU zwei weitere Entscheidungen getroffen. Am 12. Dezember 2025 hat der Rat auf Grundlage der Vertragsklausel für ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten jeden direkten oder indirekten Transfer von Vermögenswerten der russischen Zentralbank verboten. Das Verbot steht in einer eigenen Verordnung außerhalb des Sanktionsrechts. Es gilt, bis Russland den Krieg beendet, der Ukraine Wiedergutmachung leistet und keine ernsthafte Gefahr für die Wirtschaft der Union mehr ausgeht.
Am 24. Februar 2026 folgte ein Unterstützungsdarlehen von bis zu 90 Milliarden Euro für 2026 und 2027, finanziert über Anleihen der Union und abgesichert durch den Spielraum des Unionshaushalts, beschlossen im Weg der Verstärkten Zusammenarbeit. Die Ukraine soll es erst zurückzahlen, wenn sie Reparationen von Russland erhält. Die Union behält sich ausdrücklich das Recht vor, die in der Union immobilisierten russischen Vermögenswerte zur Rückzahlung zu verwenden. Die Blockade ist damit auf unbestimmte Zeit gestellt, und abgesichert wird das neue Darlehen über den Haushalt der Union. Den Zusammenhang zu staatlichen Zugriffen auf Eigentum führen wir unter Enteignung.