Am 23. Oktober 2025 saßen die Staats- und Regierungschefs der EU in Brüssel zusammen. Am Ende stand ein Satz, der schon im Juni 2024 fast wortgleich in einem Gipfeltext stand. Russlands Vermögen soll eingefroren bleiben, bis Russland den Krieg beendet und die Ukraine für die Schäden entschädigt.
Das klingt nach Außenpolitik. Es ist aber auch eine Lektion über Eigentum. Über die Frage, wo dein Geld liegt und wer dort die Regeln macht.
Denn hier geht es nicht um Oligarchen-Jachten. Es geht um die Währungsreserven einer Zentralbank. Bei einem einzigen Verwahrer in Brüssel stehen rund 194 Milliarden Euro sanktionierter russischer Vermögenswerte in den Büchern. Und die Bedingung für ihre Freigabe liegt nicht beim Eigentümer. Sie liegt in der Politik. Warum das für jeden mit Vermögen zählt, der seine Werte innerhalb der EU verwahrt, beschreibt unsere Seite Warum außerhalb der EU. Hier die Fakten vom Oktober 2025.
Was der Gipfel am 23. Oktober beschlossen hat
Die Erklärung des Europäischen Rates zur Ukraine wurde von 26 der 27 Staats- und Regierungschefs getragen. Der entscheidende Satz steht in Ziffer 8:
„Subject to EU law, Russia's assets should remain immobilised until Russia ceases its war of aggression against Ukraine and compensates it for the damage caused by its war.“
Auf Deutsch: Vorbehaltlich des EU-Rechts bleibt das russische Vermögen blockiert. Bis der Krieg endet. Und bis Russland zahlt.
Daneben stehen Zahlen. Die EU hat der Ukraine im Jahr 2025 bis dahin 20,5 Milliarden Euro für den Haushalt gegeben. 14 Milliarden Euro davon liefen über die G7-Initiative ERA. Diese Kredite werden, so der Text wörtlich, aus den Zufallsgewinnen des eingefrorenen russischen Vermögens zurückgezahlt. Seit Kriegsbeginn summiert der Rat die Hilfe von EU und Mitgliedstaaten auf 177,5 Milliarden Euro.
Und der Gipfel will mehr. Er bittet die Kommission, so schnell wie möglich Optionen für den Finanzbedarf der Ukraine in den Jahren 2026 und 2027 vorzulegen. Die Entscheidung darüber vertagt er auf das nächste Treffen.
Wie das Geld seit 2022 festliegt
Eingefroren heißt nicht enteignet. Das Eigentum bleibt formal bei der russischen Zentralbank. Aber sie kann nichts damit tun.
Die Rechtsgrundlage ist eine Verordnung vom 28. Februar 2022. Sie fügte der Russland-Sanktionsverordnung einen Absatz ein. Seitdem sind Transaktionen zur Verwaltung der Reserven und Vermögenswerte der Zentralbank Russlands verboten. Das gilt auch für jeden, der in ihrem Auftrag handelt.
Das Verbot trifft die Verwahrer. Und die sitzen in der EU. Der größte ist Euroclear in Brüssel. In seinem Halbjahresbericht vom 18. Juli 2025 steht: Ende Juni 2025 hatte die Bilanz von Euroclear Bank eine Summe von 229 Milliarden Euro. 194 Milliarden Euro davon entfallen auf sanktionierte russische Vermögenswerte.
Wie kommt so viel Bargeld zustande? Anleihen laufen aus. Zinsen werden fällig. Das Geld kommt bei Euroclear an. Aber es darf nicht an den Eigentümer weitergeleitet werden. Also bleibt es liegen und wird angelegt. Allein im ersten Halbjahr 2025 brachte das rund 2,7 Milliarden Euro Zinsen.
Das Kapital liegt fest. Den Ertrag schöpft die EU ab.
Hier wird es für jeden Vermögensinhaber interessant. Denn die EU hat einen Schritt weiter gemacht als das bloße Einfrieren.
Die Zinsen auf das blockierte Bargeld fallen beim Verwahrer an. Mit der Verordnung (EU) 2024/1469 hat der Rat im Mai 2024 genau darauf zugegriffen. Zentralverwahrer, die solche Reserven halten, müssen einen Finanzbeitrag an die Union zahlen. Der Satz beträgt 99,7 Prozent der Nettogewinne aus diesen Mitteln, die seit dem 15. Februar 2024 anfallen. Das Geld fließt über den EU-Haushalt an die Ukraine.
Euroclear hat für das erste Halbjahr 2025 dafür 1,8 Milliarden Euro zurückgestellt. 1,6 Milliarden davon sollten im Juli 2025 an die Kommission gehen.
Im Oktober 2024 folgte der nächste Baustein. Die Verordnung (EU) 2024/2773 schuf einen Mechanismus, der die Kredite an die Ukraine bedient. Die EU vergibt selbst einen Kredit von bis zu 35 Milliarden Euro an die Ukraine. Zusammen mit den Krediten der G7-Partner liegt die Obergrenze bei 45 Milliarden Euro. Zurückgezahlt wird aus den künftigen Zufallsgewinnen des eingefrorenen Vermögens.
Fass das zusammen. Das Kapital liegt fest. Die Erträge, die aus dem blockierten Geld entstehen, sind per Verordnung zu fast hundert Prozent abgeschöpft. Und aus diesen Erträgen sollen Kredite über Jahre bedient und zurückgezahlt werden. Formal ist nichts enteignet. Wirtschaftlich hat der Eigentümer von seinem Vermögen derzeit nichts.
Die Freigabe hängt nicht am Eigentümer
Der Satz vom 23. Oktober ist kein neuer Satz. Die Verordnung von 2024 zitiert ihn bereits aus dem Gipfel vom 27. Juni 2024. Damals wie heute gilt: Das Vermögen bleibt blockiert, bis Russland den Krieg beendet und die Ukraine entschädigt.
Das ist der Kern. Die Bedingung für die Freigabe ist politisch. Der Eigentümer kann sie nicht durch ein Gericht, einen Antrag oder eine Zahlung selbst herbeiführen. Wann das Geld frei wird, entscheidet die Politik des Verwahrortes.
Dieses Muster kennt man aus der Geschichte. Wer Vermögen in einer fremden Rechtsordnung hält, hält es zu deren Bedingungen. Solange die Beziehungen gut sind, merkt man davon nichts. Wenn sie kippen, ändert sich alles über Nacht. Russland hat das im Februar 2022 erlebt.
Verwahrung ist eine politische Entscheidung
Die Instrumente gibt es nicht nur für Staaten. Im Zusammenhang mit der Ukraine friert die EU seit 2014 auch Vermögen von Menschen ein. Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 bestimmt in Artikel 2: Alle Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen der natürlichen und juristischen Personen, die in ihrem Anhang gelistet sind, werden eingefroren. Die Liste führt und ändert der Rat. Das 19. Paket hat der Gipfel am 23. Oktober 2025 begrüßt.
Und die Gegenseite schläft nicht. Euroclear schreibt in demselben Bericht offen, dass es in Russland mit zahlreichen Klagen überzogen wird. Russische Kläger wollen Zugriff auf die in Brüssel blockierten Werte. Sie klagen den Gegenwert in Rubel ein und vollstrecken in Russland. Euroclear selbst hält ungünstige Urteile dort für sehr wahrscheinlich.
Was folgt daraus? Ein Verwahrer sitzt immer in einer Rechtsordnung. Deren Gesetzgeber kann ihm Pflichten auferlegen, die du als Kunde nicht verhandeln kannst. Und wer zwischen zwei Rechtsordnungen steht, kann von beiden Seiten getroffen werden.
Die Verwahrkette hinter deinem Depot
Verwahrung endet nicht bei deiner Bank. Hinter jedem Depot steht eine Kette. Deine Bank hält deine Wertpapiere selten selbst. Sie hält sie über weitere Stellen, am Ende über einen Zentralverwahrer. Genau diese Stellen adressiert die Verordnung von 2024. Sie spricht nicht von Banken im Allgemeinen, sondern ausdrücklich von Zentralverwahrern, die blockierte Reserven halten.
Das zeigt, wie Zugriff im Finanzsystem funktioniert. Der Staat muss nicht zu dir kommen. Er muss nur einer Stelle in der Kette eine Pflicht auferlegen. Ein Verbot, Zahlungen weiterzuleiten. Eine Pflicht, Gewinne abzuführen. Eine Pflicht, Bestände zu melden. Der Eigentümer erfährt davon oft erst, wenn nichts mehr ankommt.
Russland ist ein Staat im Krieg mit einem Nachbarn der EU. Das ist ein Ausnahmefall. Aber die Technik ist allgemein. Sie setzt nicht beim Eigentümer an, sondern bei der Stelle, die das Vermögen verbucht. Die Frage ist nie nur, was dir gehört. Die Frage ist, wo es verbucht ist.
Für Leser in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist das keine abstrakte Frage. Wer in Deutschland oder Österreich lebt, hat seine Depots meist bei Instituten, die dem EU-Recht unterstehen. Wer in der Schweiz lebt und Wertpapiere von Emittenten aus der EU hält, sollte prüfen, ob deren Kette über einen Verwahrer in der EU läuft. In allen drei Fällen gilt: Eine Verordnung aus Brüssel kann an einem Glied dieser Kette ansetzen.
Was das für dich bedeutet
Entscheidend sind Befugnisse und Präzedenz. Und die sind seit Oktober 2025 eindeutig:
- Die EU hat die Rechtsinstrumente, fremdes Vermögen bei Verwahrern in der EU zu blockieren. Für Staaten und für gelistete Personen.
- Sie hat gezeigt, dass sie die Erträge daraus per Verordnung fast vollständig abschöpfen kann, ohne das Kapital formal anzutasten.
- Die Freigabe hängt an politischen Bedingungen, die der Eigentümer nicht erfüllen kann.
- Jede dieser Entscheidungen fiel über Verordnungen des Rates, nicht über ein Parlamentsgesetz in deinem Heimatland.
Das ist ein strukturelles Risiko. Es trifft jeden, dessen gesamtes Vermögen in einer einzigen Rechtsordnung liegt. Die Frage ist, wer im Ernstfall über deinen Zugriff entscheidet.
Deshalb gehört die Verwahrfrage an den Anfang jeder Vermögensplanung. Nicht erst dann, wenn eine Liste veröffentlicht wird. Präzedenzfälle zeigen: Wer erst reagiert, wenn eine Maßnahme beschlossen ist, reagiert zu spät.
Streuung über Rechtsordnungen
Die Antwort ist nicht Panik. Die Antwort ist Streuung über Rechtsordnungen. Ein Teil deines Vermögens sollte in einer Rechtsordnung liegen, die nicht der EU untersteht. Streuung heißt nicht, alles abzuziehen. Es heißt, nicht alles an einem Ort zu haben, an dem eine einzige Verordnung den Zugriff regeln kann. Ein Teil in der EU, ein Teil außerhalb. So bleibt dir im Ernstfall immer ein Teil, über den du selbst verfügst.
Für Immobilieneigentümer, die in Deutschland wohnen bleiben, haben wir dafür eine Lösung, die über das Grundbuch arbeitet. Wir gründen eine Gesellschaft im Nicht-EU-Ausland, entweder in UK oder in den USA. Du hast die Wahl zwischen der UK Stiftungs-Limited, einer Limited by Guarantee, und der US LLC in Wyoming. Zu Gunsten dieser Gesellschaft nimmt dein Notar Eintragungen im Grundbuch vor. Ein Eigentümerwechsel findet nicht statt. Deine steuerliche Situation bleibt unverändert, und die Maßnahmen sind reversibel. Die Rechtsform der UK-Variante erklärt unsere Seite zur Stiftungs-Limited.
Die Wyoming LLC bringt dabei die größte geografische Distanz zur EU mit. Die UK Stiftungs-Limited bietet dir eine bekannte Rechtsform im Common Law. Beide stehen außerhalb der EU. Welche passt, hängt von deiner Immobilie und deinem Profil ab.
Wer den großen Schritt gehen will, prüft den Wohnsitz im Ausland. Erst mit einem tatsächlichen Umzug kommen Strukturen wie Trust oder Family Investment Company ins Spiel. Für jemanden, der in Deutschland steuerlich ansässig bleibt, sind sie nicht gedacht.
Der Gipfel vom 23. Oktober hat nichts Neues erfunden. Er hat bestätigt, was seit 2022 gilt, und er hat es an eine Bedingung geknüpft, die niemand in der Hand hat außer Moskau und Brüssel. Vermögen folgt dem Recht des Ortes, an dem es liegt. Wer das weiß, entscheidet bewusst, wo er es hinlegt.
Nachtrag (Stand: 23.09.2026)
Seit dem Beitrag hat der Rat die Blockade auf eine neue Grundlage gestellt. Mit der Verordnung (EU) 2025/2600 vom 12. Dezember 2025, gestützt auf Artikel 122 Absatz 1 AEUV, ist jede direkte oder indirekte Übertragung der Vermögenswerte und Reserven der Zentralbank Russlands verboten. Die Maßnahme endet erst, wenn Russland den Krieg beendet, Reparationen leistet und von seinem Handeln keine ernste Gefahr für die Wirtschaft der Union mehr ausgeht. Der Europäische Rat vom 18. Dezember 2025 beschloss zudem einen Kredit von 90 Milliarden Euro an die Ukraine für 2026 und 2027 aus EU-Anleihen. Bis zu Reparationen bleibt das Vermögen eingefroren, und die Union behält sich vor, es zur Rückzahlung dieses Kredits zu nutzen. Die Blockade steht damit auf einer eigenen Rechtsgrundlage neben den Sanktionen. Was das für die Wahl deines Verwahrortes heißt, steht auf unserer Seite Warum außerhalb der EU.